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Informationen
Waffengesetz
Waffenrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Führen von Schwertern, Lanzen, Pfeil und Bogen etc. (Stand: 01.02.2010)
Details entnehmen Sie bitte den beigefügten Schautafeln und dem Auszug der 2. Anlage zum WaffG. (Auszüge aus dem Kommentar zum Neuen Waffenrecht des BPFI Ainring, Fortbildungsinstitut der bayerischen Polizei.)
Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers.
Thomas Offermanns, Kriminalhauptkommissar, Bayrisches Landeskriminalamt
Den kompletten Text "Waffenrecht" als PDF zum Ausdrucken - hier runterladen






